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Zweifelhaftes Rechtsverständnis der ÖVP-FPÖ Regierung

12. Mär 2018/cal /gelesen, widerstehen / 12. Aug 2018

Dass Polen und Ungarn EU Gesetze und selbst Urteile des EU Gerichtshofs ignorieren, ist traurige Realität. Die Entrüstung in Österreich ist allerdings verlogen. So will die Regierung aus ÖVP und FPÖ am Gesetzesvorhaben zur Anpassung der Familienbeihilfe, dh. ihrer Indexierung festhalten. Menschen, die in Österreich arbeiten und hier ihre Versicherungsbeiträge wie jeder andere auch entrichten, sollen künftig deutlich weniger Kinderbeihilfe erhalten, sofern ihre Kinder bspw. in der Slowakei, in Ungarn, in Bulgarien etc. leben. Ein klarer Verstoß gegen EU Recht de Gleichbehandlung.

Nun heißt es  lt Salzburger Nachrichten vom 7.3.2018, dass die Regierung an diesem Vorhaben auf jeden Fall festhalten will - unabhängig davon, ob dies auch auf EU-Ebene komme, bzw. ob die EU Kommission dies für EU-rechtskonform halte oder nicht.

Was ist das für eine Rechtsgemeinschaft, in der sich alle nur bedienen, jedoch nicht bereit sind, sich an die gemeinsam gestalteten Spielregeln zu halten. Das Rechtsverständnis der ÖVP und FPÖ ist in hohem Maße fragwürdig. Damit befindet sich Österreich in zweifelhafter Nachbarschaft. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Regierung Österreich verhalten wird, wenn ein Urteil des EuGH vorliegen wird.

Tags: EU RechtFPÖKinderbeihilfeRechtsverständnisÖVP
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