Österreich, kurz-sichtig und blau-äugig regiert
Willkürlich und rücksichtslos, auch schamlos versuchen der österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und der Vizekanzler HC Strache (FPÖ) die Demokratie in Österreich radikal umzubauen, gestützt auf die Gesinnungsgemeinschaften der ÖVP und FPÖ. Sie sind nicht zimperlich und offenbar heiligen die Zwecke wieder die Mittel. Eine fatale Entwicklung.
Beispiele …
Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)
Auf Initiative des Bundesinnenministeriums – Ressortleiter Kickl (FPÖ) und Generaldirektor Goldgruber (FPÖ) stehen dabei im Zentrum eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Affäre BVT – wurde ein Vorgang auf den Weg gebracht, der zur Erstürmung
des BVT am 28. Februar 2018 führte.
Obwohl für jeden einigermaßen intelligenten Menschen absehbar war, dass die Vorgehensweise der Erstürmung des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung – noch dazu durch eine Spezialeinheit zur Bekämpfung der Straßenkriminalität unter Führung eines FPÖ Funktionärs – international hohe Wellen schlagen und das Ansehen und Vertrauen des österreichischen Verfassungsschutzes nachhaltig beschädigen würde, war offenbar die Verlockung für die FPÖ zu groß, dieses Amt im Handstreich zu nehmen und der eigenen Machtsphäre einzuverleiben – wohl auch zum Selbstschutz.
Was seitens des Bundeskanzlers und der ÖVP dazu zu hören war, bzw. nicht zu hören war, macht den Vorgang noch problematischer. Immerhin deutete die FPÖ an, dass das Bundesinnenministerium und das BVT – lange Zeit in der Machtsphäre der ÖVP – parteipolitisch instrumentalisiert worden wären und korrumpiert seien. Daher auch die Befassung der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Wenn die ÖVP unter Bundeskanzler Sebastian Kurz zu diesen Vorgängen im Wesentlichen schweigt, kann das nur als Indiz dafür gewertet werden, dass er selbst gegenüber den eingesessenen Falken in der ÖVP zu Felde zieht und die vorhandenen Strippen kappen möchte.
Es zeigt, wie problematisch der Umstand ist, dass die FPÖ in der Regierung Schwarz-Blau III sowohl Polizei als auch Verfassungsschutz kontrolliert, wie mit BM Kunasek ebenso das Militär. Bei einem klassischen Putsch sind das, neben den Medien, die primären Ziele, die es einzunehmen gilt.
Daher stellt sich schon die Frage, ob es in Österreich einen schleichenden Staatsstreich rechtsnationaler Kräfte gibt, der nicht nur darauf zielt, die Demokratie der II. Republik umzubauen, sondern einen autoritären Staat zu errichten. Durch demokratische Wahlen an die Macht gekommen, um dann den Staat in eine Diktatur umzuformen, das zeigen nach dem unsäglichen Vorbild der NSDAP 1933 jüngst sowohl Polen und Türkei als auch Ungarn. Die Nähe von Sebastian Kurz zu Ungarn und zu rechtsnationalen Kräften in Italien sowie die Wertschätzung der FPÖ für Victor Orban kommen schon einem Outing gleich.
Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Sebastian Kurz, der wie HC Strache keine akademische Ausbildung genossen hat, ja nicht einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann, verlangt von künftigen ÖGK Funktionären, dass diese entweder Jus studiert haben oder mindestens fünf Jahre einen Betrieb geführt haben. Sofern das nicht der Fall ist, wird ein Eignungstest vorgeschrieben. Hier wird für die ÖGK etwas verlangt, was die Regierung selbst nicht leisten kann. Es geht dabei wohl darum, Gewerkschaftler von Führungspositionen fernzuhalten wie auch viele andere engagierte bisherige Funktionäre. Es geht schlicht um eine Machtübernahme im Bereich der ÖGK. Machtakkumulation löst aber keine Herausforderungen.
Sozialpartnerschaft
Die Torpedierung der Sozialpartnerschaft durch ÖVP FPÖ gefährdet den sozialen Frieden.
UVP Novelle
Gegen die Stimmen der Opposition beschloss die Regierung Schwarz-Blau III unter Sebastian Kurz (ÖVP) und HC Strache (FPÖ) am 25.10.2018 das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz Neu. Auch hier versucht die Regierung zivilgesellschaftliches Mitwirken an einer Entscheidungsfindung zurückzudrängen. Es sollen künftig nur noch Umweltverbände zugelassen werden, die mehr als 100 Mitglieder nachweisen können. Zudem wird die Zulassung als Umweltorganisation im Rahmen der Parteienstellung auf drei Jahre begrenzt und muss dann erneuert werden. Ursprünglich forderte die Regierung eine Liste mit namentlicher Nennung der Mitglieder von Umweltverbänden, um die Zulassungskriterien überprüfen zu können. Es ist davon auszugehen, dass weniger praktische Überlegungen als vielmehr Druck auf die Zivilgesellschaft und Einschüchterung von Menschen im Vordergrund standen. Mit Verweis auf geltendes EU Datenschutzrecht (DSGVO) musste die Regierung diesen Punkt anpassen. Es wird nun nicht mehr der Nachweis durch Namensnennung verlangt, wohl aber die Glaubhaftmachung, dass die Organisation über 100 Mitglieder verfügt. Diese Glaubhaftmachung kann via Notar, Steuer- und Wirtschaftsberater, Rechtsanwälte etc. erfolgen.
Bedenklich ist, dass die Regierung offenbar nicht einmal vor Methoden zurückschreckt, die in autoritäreren Überwachungsstaaten zur Unterdrückung und schließlich Rechtsverfolgung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten genutzt werden. Entweder fehlt der Regierung die erforderliche intellektuelle Reflexionskompetenz, oder das, wonach es aussieht, ist auch das, was ursprünglich beabsichtigt wurde.
Offensichtlich versucht die Regierung wo immer möglich die Zivilgesellschaft und da vor allem NGOs zurückzudrängen und in ihren Rechten zu beschneiden.
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